Bitte füllen Sie die Formulare vollständig aus! Ohne Geburtsdatum und Geburtsort kann Ihnen kein Zeugnis erstellt werden! Bevor die Anmeldung abgegeben wird, prüfen Sie Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit. Originalunterlagen werden nicht zurückgeschickt.
Anmeldeformular für Prüflinge, die nach dem 1.8.2022 ihre Ausbildung begonnen haben (gestreckte Prüfung Teil 1 und Teil 2):
Für die Anmeldung zur gestreckten Prüfung gibt es ein einheitliches Anmeldeformular zum Download.
Für Bezirk Bremen Versand bitte an: zum Download für Bremen
Herrn
Roy Kahl
Lange Wenjen 2 D
28357 Bremen
Für Bezirk Osnabrück Versand bitte an: zum Dowload für Osnabrück
Herrn
Thomas Nieweg
Rehmstraße 92 H
49080 Osnabrück
Auszubildende aller anderen Bezirke senden Sie die Anmeldung an die Geschäftsstelle der ZINB:
Theaterstraße 2
30159 Hannover
Anmeldeformulare für Prüflinge, die vor dem 1.8.2022 ihre Ausbildung begonnen haben (Gesellenprüfung nach alter Verordnung)
Anmeldeformulare für die Gesellenprüfung:
Bezirk Braunschweig/Hannover/Lüneburg/Göttingen/Oldenburg
Vorzeitige Zulassung:
Der Auszubildende kann nach Anhörung des Ausbildenden (Betrieb) und der Berufsschule vor Ablauf seiner
Ausbildungszeit zur Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen (§ 45 Absatz 1 BBiG/§ 37 Absatz 1 HwO).
Der Antrag ist schriftlich bei der zuständigen Stelle zu stellen, im Fall der vorzeitigen Zulassung zur Gesellenprüfung bei der Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses.
Dem Antrag sind die nach der geltenden Prüfungsordnung erforderlichen Anmeldeunterlagen beizufügen.
Eine vorzeitige Zulassung ist gerechtfertigt, wenn der Auszubildende sowohl in der Praxis (Betrieb) als auch
in der Berufsschule (Durchschnittsnote aller prüfungsrelevanten Fächer oder Lernfelder)
überdurchschnittliche Leistungen nachweist. Überdurchschnittliche Leistungen liegen in der Regel vor, wenn das letzte Zeugnis der Berufsschule in den prüfungsrelevanten Fächern oder Lernfeldern einen Notendurchschnitt besser als 2,49 enthält und die praktischen Ausbildungsleistungen als überdurchschnittlich bzw. besser als 2,49 bewertet werden.
Neben dem Zeugnis der Berufsschule sind für den Nachweis das Leistungszeugnis oder eine entsprechende
Bescheinigung des ausbildenden Betriebs und die Vorlage der Zwischenprüfungsbescheinigung oder der
Bescheinigung des Ergebnisses des ersten Teils der Abschlussprüfung erforderlich. Der ordnungsgemäß
geführte Ausbildungsnachweis ist vorzulegen.
Die vorgezogene Prüfung soll nicht mehr als sechs Monate vor dem ursprünglichen Prüfungstermin
stattfinden. Darüber hinaus gehende Anträge sollen von den zuständigen Stellen als Antrag auf Verkürzung
der Ausbildungsdauer nach § 8 Absatz 1 BBiG/§ 27c Absatz 1 HwO behandelt werden.
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung
Anmeldeformulare für die Wiederholungsprüfung:
Bezirk Braunschweig/Hannover/Lüneburg/Göttingen/Oldenburg
Antrag auf Befreiung bestandener Prüfungsfächer (nur für die Prüflinge, die Ihre Ausbildung vor 01.08.2022 angefangen haben)
Hinweise zum Zulassungsverfahren - Ausbildungsnachweise (Berichtsheft)
[100075]
Bitte nehmen Sie Kontakt auf