Mindestausbildungsvergütung
Wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 begonnen wird, gelten folgende Untergrenzen:
- Ausbildungsjahr = 649,-- €
- Ausbildungsjahr = 766,-- €
- Ausbildungsjahr = 876,-- €
- Ausbildungsjahr = 909,-- €
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