Hinweise zur Beantragung von Nachteilsausgleich bei Prüfungen
- Wann muss ein Nachteilsausgleich beantragt werden?
Der Antrag auf Nachteilsausgleich muss spätestens mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung eingereicht werden.
- Was ist bei Beantragung einzureichen?
Der Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs ist durch den Prüfungsteilnehmer zu stellen. Dafür verwenden Sie bitte das entsprechende Formular .
Fachärztliche Atteste bzw. Gutachten, dass den Nachteilsausgleich begründet oder unterstützt, sollen unter Berücksichtigung des konkreten Prüfungsablaufs eine Handlungsempfehlung in Bezug auf die Prüfung geben. Wenn Sie z.B. eine Zeitverlängerung beantragen, dann muss es ausdrücklich im Attest hingewiesen werden, wieviel mehr Zeit (als %) für schriftliche und für praktische Teil der Prüfung benötigt wird.
Fachärztiche Attest muss aktuell sein!
- Welche Formen des Nachteilausgleiches gibt es?
Beispiele für Nachteilsausgleiche könnten sein:
- Zeitverlängerung – Verlängerung der Bearbeitungszeit einer Prüfung, eines Prüfungsfachs, oder aller Prüfungsfächer; Änderung der Pausenzeiten zwischen Prüfungsteilen
- individuelle Prüfungsräume – gesonderter Raum, getrennt von den sonstigen Prüfungsteilnehmern für störungsfreies Arbeiten
- Zulassung technischer Hilfsmittel (z. B. Notebook)
- rollstuhlgeeigneter Prüfungsplatz
- personelle Unterstützung – z. B. Gebärdensprachdolmetscher
Diese Beispiele verstehen sich nicht als fixierte Vorgaben oder Regelungen, sondern sollen eine Vorstellung von der Art und dem Umfang eines möglichen Nachteilsausgleichs geben.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Fehlende Sprachkenntnisse sind kein Grund für einen Nachteilsausgleich!
- Wie geht es nach der Beantragung weiter?
Nach Prüfung des Antrags durch die ZINB und den zuständigen
Prüfungsausschuss wird der Antragsteller benachrichtigt.
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Bitte nehmen Sie Kontakt auf