Die offizielle Veränderungsrate für 2018 für die Vergütungsanpassungen im Gesundheitswesen beträgt 2,97%. Die Krankenkassenverbände auf Bundesebene sind nur bereit den Bundesmittelpreis um 1,06% zu erhöhen.
Die neuen Bundesmittelpreise sind einerseits die Grundlage für die neuen Festzuschussbeträge für die Patienten 2018 und andererseits die Verhandlungsgrundlage für die einzelnen Bundesländer.
Das bedeutet, dass wir für Niedersachsen und Bremen nicht vor dem 12.12.2017 unsere neuen Preise verhandeln können.
Da keiner weiß, ob am 11.12.2017 auf Bundesebene ein Ergebnis erzielt wird, können wir Ihnen zum aktuellen Zeitpunkt auch nicht sagen, ob wir es für Niedersachsen und Bremen schaffen werden, bis zum 01.01.2018 neue Preise für Sie verhandeln zu können. Der späte Zeitplan macht dieses eher unwahrscheinlich.
Sie können aber davon ausgehen, dass die ZINB alles daran setzten wird, unmittelbar nach Bekanntwerden der Bundesmittelpreise sofort in die Landesverhandlungen einzutreten.
Wir geben Ihnen das Ergebnis der Verhandlung des Bundesschiedsamtes gleich nach dem 11.12.2017 bekannt.
Solange Sie von uns keine neuen zahntechnischen Preise erhalten, gelten die aktuellen Preise weiter. Wir empfehlen Ihnen auf Kostenvoranschlägen für Versorgungen, die erst im neuen Jahr in Rechnung gestellt werden, einen Vorbehaltsvermerk anzugeben. Z. B. „Preisangaben und Kostenhöhe vorbehaltlich der neuen BEL-II Preise für 2018.“
Ihr Team der ZINB
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Der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen vertritt die beruflichen und wirtschaftlichen Interessen des Zahntechniker - Handwerks und unterstützt die Mitgliedsinnungen in der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben.
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