Verkürzung der Ausbildungsdauer
Hinweis: Die Verkürzung der Ausbildungszeit darf nur vorgenommen werden, wenn vom Zeitpunkt des Antrages bis zum gewünschten Prüfungstermin noch mindestens 12 Monate Restausbildungszeit verbleiben. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten, kann unter Umständen ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Prüfung gestellt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an ZINB.
Mögliche Verkürzungsgründe:
- Anrechnung einer Berufsfachschule
- höherwertiger Schulabschluss
- frühere Berufsausbildungszeiten
- Lebensalter über 21 Jahre
Bitte Nachweise in Kopie beifügen.
Verkürzungsanträge:
Bezirk Hannover: Handwerkskammer Hannover
Bezirk Braunschweig/Lüneburg: Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Bezirk Göttingen: Handwerkskammer Hildesheim
Bezirk Osnabrück: Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft-Bentheim
Bezirk Oldenburg: Handwerkskammer Oldenburg
Für Bezirk Bremen wenden Sie sich direkt an Ausbildungsabteilung HWK Bremen.
Bitte nehmen Sie Kontakt auf