Liebes Innungsmitglied,
sehr geehrte Damen und Herren,
als interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur, soll die Anbindung an die TI die Vernetzung von Leistungserbringern, Kostenträgern, Versicherten und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens ermöglichen.
Einige Innungsbetriebe fragen bereits nach, wann es mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur auch für zahntechnische Labore losgeht.
Der VDZI weist darauf hin, dass derzeit noch kein dringlicher Handlungsbedarf bzgl. der TI-Anbindung besteht. Lassen Sie sich von ihren Softwarehäusern zu nichts drängen, solange wir oder der VDZI Ihnen nicht genaue Informationen über Ausstattung, Schnittstellen und Anwendungsprogrammen gegeben haben!
Die Verhandlungen mit dem GKV-SV und dem VDZI über Art, Inhalt und Technik des digitalen Datenaustausches zahntechnischer Leistungen sind noch am Anfang. Erst mit getroffener Einigung können die Anbieter von Dentalsoftware die Anpassung ihrer Softwareprodukte vornehmen. Aktuell gibt es noch keine Dentalsoftware, die zur Nutzung der TI genutzt werden kann und die die Vorgaben aus der Festlegung von VDZI und GKV-Spitzenverband berücksichtigt.
Ferner haben die Handwerkskammern (HWKs) die Verantwortung für die Herausgabe der personengebundenen, elektronischen Berufsausweise (eBA) und der betriebsgebundenen SMC-B-Karten. Drei ausgewählte Pilotkammern (Dortmund, Düsseldorf, Rheinhessen) testen gerade ein mögliches Beantragungs- und Ausgabeverfahren. Ein bundesweiter Rollout über alle HWKs wird schrittweise erfolgen.
Abgeschlossen wurde aktuell die Vereinbarung zum Ausgleich der bei den zahntechnischen Laboren entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur gemäß § 380 SGB V.
Danach können zahntechnische Labore ab 01.07.2024 zum Ausgleich der ihnen entstandenen Einrichtungs- und Betriebskosten finanzielle Erstattungen auf Antrag erhalten, wenn sie den Nachweis dafür erbracht haben.
Die Höhe der Erstattung orientiert sich dabei an der Vereinbarung der Vertragsärztinnen und –ärzte und beläuft sich auf monatlich 192,80 Euro über 5 Jahre. Dazu kommen noch 7,20 Euro für (maximal) einen elektronischen Berufsausweis. Damit werden die Dentallabore die gleiche Ausstattung nutzen wie andere Leistungserbringer auch, bspw. Zahnärzte oder weitere Gesundheitshandwerke.
Die Beantragung der monatlichen Pauschalen soll über ein Online-Portal des GKV-SV und die Abrechnung direkt mit dem GKV-SV erfolgen. Nur der Anschluss an die Telematik-Infrastruktur berechtigt das einzelne Dentallabor zur Kostenerstattung. Zur Beantragung benötigt jedes zahntechnische Labor eine sog. IK-Nummer (Institutionskennzeichen-Nummer), welche über die Seite der ARGE IK (Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen) bezogen werden kann. Diese gewährleistet eine eindeutige Identifikation des zahntechnischen Labors im weiteren Abrechnungsprozess. Dies ist eine direkte Form der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen, wenn auch ohne Bezug zu einem patientenspezifischen Versorgungsauftrag.
Zu beachten sind darüber hinaus die Fristen zur Erstattung nach Beschaffung des notwendigen Equipments sowie die Anforderung zur Aufbewahrung. Insgesamt ist der VDZI davon überzeugt, dass es sich um ein relativ papierarmes Erstattungsverfahren handelt.
Der VDZI und Ihre Innung werden über die weiteren Entwicklungen zur TI fortwährend informieren.
Außerdem plant der VDZI, eine Informationsbroschüre für alle Innungen und deren Mitgliedslabore aufzusetzen, mit der die Labore in die Lage versetzt werden, sich an die TI anschließen zu können.
IHR ZINB-TEAM
Telematikinfrastruktur (TI) und weitergehende Informationen zum digitaler Datenaustausch mit den gesetzlichen Krankenkassen
Telematikinfrastruktur (TI) und weitergehende Informationen zum digitaler Datenaustausch mit den gesetzlichen Krankenkassen
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